Beurteilungen von Bodenaushub gemäß DVO 2008 Grundlegende Charakterisierung Bevor Bodenaushubmaterial an eine Deponie verfrachtet werden darf, muss von diesem Material eine „grundlegende Charakterisierung“ erfolgen. Dies ist eine Beurteilung des Abfalls auf Basis einer chemischen Analyse. Aus dem Ergebnis wird ein Beurteilungsnachweis erstellt, aus dem letztlich die Deponiezuordnung ersichtlich ist. Eine grundlegende Charakterisierung ohne analytische Untersuchungen ist nur in Ausnahmefällen möglich (z.B. „Kleinmengenregelung“ für nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial). Probenahme: In der Deponieverordnung 2008 ist die Art der repräsentativen Probe- nahme strikt geregelt. Die Probenahmeplanung, die Durchführung der Probenahme sowie die Dokumentation hat gemäß den Vorgaben der ÖNORMEN S 2126 und S 2127 zu erfolgen. Zu beachten sind:    -  der erwartete Kontaminationsgrad (Aushubkategorie)       -  Nicht verunreinigt,       -  Nicht verunreinigt (nur typische Feststoffgehalte),       -  Nicht gefährlich verunreinigt,       -  Verdacht auf eine gefährliche Kontamination.   -  der „maximale Beurteilungsmaßstab“      Der Beurteilungsmaßstab entspricht der zu beurteilenden        Menge an Bodenaushub, die durch die Analyse einer daraus      hergestellten Sammelprobe beurteilt wird.   -  die Mindestanzahl der qualifizierten Stichproben.   -  die Anzahl und Probenmenge der einzelnen für die Herstellung          der „qualifizierten Stichprobe“ zu entnehmenden Stichproben,         abhängig vom Körnungsaufbau. Unterschieden wird außerdem, ob die Probenahme vor oder nach  dem Aushub erfolgen soll. Davon hängt die Größe des Beurteilungs- maßstabes und damit die Anzahl der notwendigen Probenzahl ab -      ein wesentlicher Kostenfaktor! Bei Probenahmen vor dem Aushub (gemäß ÖNORM S 2126)      , z.B. Schurfbeprobung, liegt der maximale Beurteilungsmaßstab für   nicht verunreinigten Bodenaushub bei 7.500 t, für die Aushubkategorie „nicht gefährlich verunreinigt“  und bei 1.500 t bzw. 500 t für die Aushubkategorie „Verdacht auf eine gefährliche Kontamination“. Bei Probenahmen nach dem Aushub (gemäß ÖNORM S 2127),  also bei Haufen oder aus Behältnissen, liegt der maximale Beurteilungsmaßstab  bei 200 t. Lediglich für nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial gilt ein maximaler Beurteilungsmaßstab von 500 t. Für die Erstuntersuchung dürfen alle qualifizierten Stichproben von bis zu 5 Teilmengen zu einer Sammelprobe zusammengefasst werden (maximal 1.000 t bzw. 2.500 t). Parameterumfang der Untersuchung: Bei nicht kontaminierten Bodenaushubmaterial ist die Begrenzung  des Analysenumfangs auf die Parameter „Erstanalyse Boden“ zulässig (gemäß DVO, Anhang 4, Teil 1  bzw. Bundesabfallwirtschaftsplan 2011). Bei kontaminierten Aushubmaterial ist generell eine Vollanalyse gemäß DVO 2008 vorgeschrieben. Zuordnung zu Deponieklassen: Gemäß der DVO 2008 wird zwischen 5 Deponieklassen unterschieden:    -  Bodenaushubdeponie    -  Inertabfalldeponie    -  Baurestmassendeponie    -  Reststoffdeponie    -  Massenabfalldeponie Die Zuordnung von Bodenaushubmaterial erfolgt auf Grund der   in der DVO 2008 i.d.g.F. festgelegten Grenzwerte für die einzelnen Deponietypen. Identitätskontrolle Durch Identitätskontrollen soll überprüft werden, ob es sich bei dem angelieferten Abfall tatsächlich um den deklarierten Abfall handelt. Für die Erstuntersuchung ist zumindest eine Feldprobe (Probe aus    der die Laborprobe für die nachfolgende Untersuchung hergestellt wird) auf zumindest alle im Zuge der grundlegenden Charakterisierung ermittelten grenzwertrelevanten Parameter zu untersuchen. Der maximale Beurteilungsmaßstab liegt bei 500 t. Kontrolle von Abfällen durch das Deponieaufsichtsorgan Gemäß § 42 der DVO 2008 hat das Deponieaufsichtsorgan, in der  Regel ein von der Behörde dafür bestellter Ziviltechniker, die Einhaltung der Bestimmungen des AWG 2002 und darauf beruhender Verord-nungen und Bescheide regelmäßig zu überprüfen. Im Rahmen dieser Überprüfungen hat er Untersuchungen der ange- lieferten Abfälle zu veranlassen. Bei Bodenaushub- und Inertabfall- deponien soll dies mindestens einmal pro Jahr durchgeführt werden,   bei allen anderen Deponieklassen mindestens einmal pro Kalender-quartal. Für die Durchführung der Probenahme und der Probenahmedokumen- tation ist die ÖNORM S 2127 anzuwenden. Für die Erstuntersuchung ist zumindest eine Feldprobe auf zumindest alle im Zuge der grundlegenden Charakterisierung ermittelten grenzwertrelevanten Parameter zu untersuchen. http://www.traindl-consult.at
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